Obligatorische Hundeausbildung Kanton Zürich
Alle Infos und Details zur obligatorischen theoretischen und praktischen Ausbildung hier.
Mit Inkrafttreten der kantonalen Hundegesetzgebung am 1. Juni 2025 ist zum Besuch der theoretischen und praktischen Hundeausbildung verpflichtet, wer in einer Zürcher Gemeinde wohnt und einen Hund für mindestens drei Monate hält.
Der Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und bis spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen.
Die praktische Hundeausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes. Sie muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens sechs Lektionen und gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.
Praktische Ausbildung: Samstag 10.00 bis 11.00 Uhr. Weitere Termine nach Absprache
Theoretische Ausbildung: Termine nach Absprache